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Die vermarktete Milchmenge betrug im Jahr Berichtsjahr 3,43 Millionen Tonnen und entsprach somit der Menge im Vorjahr. Davon stammten etwa 29 000 Tonnen (0,8 %) aus dem Fürstentum Liechtenstein und aus den Freizonen rund um Genf. Der Anteil der Milch aus biologischer Produktion an der gesamten vermarkteten Milchmenge lag bei 7,6 % (6,8 % im Vorjahr) und der Anteil aus der Produktion mit Fütterung ohne Silage bei 30,9 % (30,4 % im Vorjahr). Rund 91 000 Tonnen (2,7 %) der vermarkteten Milch wurde auf Sömmerungsbetrieben produziert.
 

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Finanzielle Mittel und statistische Kennzahlen 2017

Der Bund richtete im Jahr 2017 unverändert eine Zulage für verkäste Milch von 15 Rp./kg Milch und eine Zulage für Fütterung ohne Silage von 3 Rp./kg Milch aus. Für beide Milchzulagen zusammen wurden wie im Vorjahr 293 Millionen Franken eingesetzt. Für die Administration der Milchdaten sowie für Informatikmittel im Milchbereich wendete der Bund knapp 2,5 Millionen Franken auf.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat mit der TSM Treuhand GmbH (TSM) eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, welche Ende 2021 auslaufen wird. Die TSM ist beauftragt, Daten der Milchproduktion und der Milchverwertung zu erfassen und zu prüfen. Die Milchverwerter müssen diese Daten monatlich melden. Die TSM ist verantwortlich dafür, dass der Meldepflicht nachgekommen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, sanktioniert sie die betroffenen Firmen und Betriebe. Die TSM bereitet anhand der gemeldeten Milchverwertungsdaten die Auszahlung der Zulagen vor. Diese Angaben zur Auszahlung werden zweimal wöchentlich ans BLW übermittelt, welches anschliessend die Zulagen den Milchverwertern zuhanden der Produzenten auszahlt.

Die Milchverwerter sind gemäss Milchpreisstützungsverordnung (MSV; SR 916.350.2) verpflichtet, die erhaltenen Zulagen innert Monatsfrist den Produzenten und Produzentinnen weiterzugeben, von denen sie die zu Käse verarbeitete Milch gekauft haben. Die Zulagen sind in der Abrechnung über den Milchkauf für die Produzenten separat auszuweisen. Auch müssen die Milchverwerter die erhaltenen und ausbezahlten Zulagen in ihrer Buchhaltung ausweisen. Nachfolgende Grafik zeigt für das Kalenderjahr 2017 die Zahl der Milchverwerter, welche Zulagen erhielten sowie die ausgerichteten Milchzulagen der Milchverwerter, geordnet nach Grössenklassen der bezogenen Zulagen.
 

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Im Berichtsjahr erhielten 2263 Milchverwerter insgesamt 293 Millionen Franken an Milchzulagen, was einem Durchschnitt von rund 129 000 Franken pro Milchverwerter entspricht. Die Verteilung zeigt eine Konzentration der Zulagen auf wenige grosse Milchverarbeitungsbetriebe: 20 % der Milchverwerter erhielten rund 95 % der Milchzulagen. Daneben erhielten 1392 oder 60 % der Verarbeitungsbetriebe einen Betrag von jährlich höchstens 10 000 Franken. Es handelte sich dabei überwiegend um Sömmerungsbetriebe mit eigener Käseproduktion. Die ausbezahlten Verkäsungszulagen betrugen für diese Grössenklasse 4,8 Millionen Franken.

Der Fachbereich Revisionen und Inspektionen des Bundesamts für Landwirtschaft BLW führt bei den Milchverwertern, welche die Milchdaten melden und Zulagen geltend machen, risikobasierte Kontrollen durch. Im Berichtsjahr wurden 226 Betriebe kontrolliert. Die Inspektion BLW musste 83 der kontrollierten Betriebe beanstanden. Die meisten Beanstandungen führten zu einer Verwarnung, weil es sich beispielsweise um kleine Erfassungsfehler oder um erstmalige Verfehlungen handelte. Zu viel ausbezahlte Zulagen in Folge unkorrekter Meldungen der Milchverwertungsdaten müssen die Milchverwerter zurückerstatten.


Im Berichtsjahr gab es in der Schweiz 10 668 Betriebe im Talgebiet (inkl. Hügelzone) und 9689 Betriebe im Berggebiet mit Milchproduktion. Gegenüber dem Jahr 2016 ist damit die Zahl der Milchproduktionsbetriebe um 3,5 % oder 733 Betriebe zurückgegangen. Das entspricht zwei Betrieben, welche täglich mit der Milchproduktion aufhörten. Zusätzlich wurde in der Alpungsperiode auf 2189 Sömmerungsbetrieben Milch produziert. Die vermarktete Milchmenge je Sömmerungsbetrieb erreichte im Mittel rund 41 665 kg.

Die durchschnittlich vermarktete Milchmenge lag im Jahr 2017 bei 210 147 kg je Talbetrieb und 111 406 kg je Bergbetrieb. Während im Talgebiet gegenüber dem Jahr 2016 durchschnittlich 9987 kg mehr geliefert wurde, waren es im Berggebiet rund 3160 kg mehr. In den letzten elf Jahren betrug die Zunahme der pro Betrieb gelieferten Milchmenge 70,8 % bei den Tal- und 49,6 % bei den Bergbetrieben. Im Jahr 2017 war der prozentuale Zuwachs der durchschnittlichen Milchmenge gegenüber dem Vorjahr im Talgebiet höher als im Berggebiet.
 

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Gegenüber dem Milchjahr 2000/01 ist die vermarktete Milchmenge je Kuh um 26,4 % und je ha landwirtschaftliche Nutzfläche um rund 43,9 % gestiegen. Sie betrug im Jahr 2017 somit 6312 kg je Kuh und 6154 kg je ha. Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr beträgt 87 kg/Kuh (+1,4 %) und 129 kg/ha (+2,1 %).

Im Jahr 2017 haben die ganzjährig bewirtschafteten Milchproduktionsbetriebe 3,32 Millionen Tonnen und die Sömmerungsbetriebe rund 91 000 Tonnen Milch vermarktet. 38,3 % der Milchproduzenten haben weniger als 100 000 kg Milch pro Jahr vermarktet. Ihr Anteil an der Gesamtproduktion erreichte lediglich 14,0 %. Die Milchproduktionsbetriebe mit einer Jahresmenge von mehr als 350 000 kg produzierten mengenmässig 27,1 % der total vermarkteten Milch. Im Berichtsjahr vermarkteten davon 653 Betriebe über 500 000 kg, gegenüber 608 Betrieben im Vorjahr.
 

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Branchenorganisation Milch

Am 15. November 2017 hat der Bundesrat gestützt auf Artikel 37 des Landwirtschaftsgesetzes die Bestimmungen des Standardvertrags der BO Milch für den Erst- und Zweitmilchkauf und die Segmentierung für vier Jahre für die Käufer und Verkäufer von Rohmilch allgemeinverbindlich erklärt <BBl 20177671>. Für alle Käufe und Verkäufe von Rohmilch müssen somit im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2021 schriftliche Verträge mit einer Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen werden. In den Verträgen muss die Milchmenge nach ihrem Verwendungszweck in die Segmente A, B und C unterteilt werden. Auf den Milchgeldabrechnungen sind die Milchmengen und die Preise je Segment einzeln auszuweisen.
 

Einteilung in die Segmente nach Verwendungszweck der Milch

A-MilchWertschöpfungsstarke Produkte mit Grenzschutz
oder Stützung (Zulage für verkäste Milch, Rohstoffpreisausgleich).
B-MilchMilchprodukte mit eingeschränkter Wertschöpfung ohne Grenzschutz
oder Stützung für den Inlandmarkt und den Export.
C-MilchWertschöpfungsschwache Produkte für den Weltmarkt.


Im Vergleich zum bisherigen Standardvertag der BO Milch gibt es eine wichtige Änderung. Die Milchkäufer müssen ihrem Verkäufer bis am 20. Tag des Monats die Konditionen über Menge und Preis für den kommenden Monat mitteilen. Die Milchverkäufer – also insbesondere auch die Milchproduzenten – haben dank dieser ergänzenden Vorschrift eine verbindlichere Entscheidungsgrundlage für eine allfällige Anpassung der Milchmengen oder eine Änderung des Absatzkanals. Aufgrund der Vorgaben des Landwirtschaftsgesetzes kann der Bundesrat keine Bestimmungen zur Preis- und Mengenfestlegung allgemeinverbindlich erklären. Diese muss in jedem Fall in der Kompetenz der Vertragspartner bleiben.

Die Milchhändler und Milchverarbeiter sind weiter verpflichtet, die gekauften und verkauften Milchmengen je Segment sowie die mit Milch aus dem B- und C-Segment hergestellten und exportierten Milchprodukte monatlich an die TSM zu melden. Im Jahr 2017 wurden gemäss Auswertung des Erstmilchkaufs 84,6 % der Milch im A-Segment, 14,5 % im B-Segment und 0,9 % im C-Segment vermarktet. Die Anteile blieben damit gegenüber dem Vorjahr praktisch unverändert.

Nach Abschluss eines Jahres überprüft die TSM, ob die im B- und C-Segment gekauften Milchmengen mit den im B- und C-Segment verkauften Milchmengen bzw. den hergestellten und exportierten Milchprodukten übereinstimmen. Bei Abweichungen von mehr als 5 % je Segment für die Periode eines Jahres kann die BO Milch Sanktionen ergreifen. Im Berichtjahr hat die TSM bei 21 Milchverarbeitern überprüft, ob sie die im Jahr 2016 im B- und C-Segment eingekaufte Milch für die Herstellung der erlaubten Produkte verwendet haben. 6 Fälle von Verarbeitern, bei denen die TSM Mängel feststellte, wurden an die Geschäftsstelle der BO Milch zur Überprüfung weitergeleitet. Sämtliche Fälle konnten im Sommer 2017 abgeschlossen werden, wobei die BO Milch gegen einen Milchverarbeiter Massnahmen ergriffen hat.  

Hans Ulrich Leuenberger, BLW, Tierische Produkte und Tierzucht, hansulrich.leuenberger@blw.admin.ch
 Rudolf Büschlen, BLW, Tierische Produkte und Tierzucht
Monika Meister, BLW, Tierische Produkte und Tierzucht

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