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Finanzielle Mittel 2017

Für Massnahmen in der Viehwirtschaft (inkl. Tierzuchtförderung und Beiträge an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten) wurden im Berichtsjahr insgesamt 92,5 Millionen Franken gesprochen.
 

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Massnahmen auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt

In Form einer Leistungsvereinbarung hat das BLW der Genossenschaft Proviande Vollzugsaufgaben auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt übertragen.
 

Neutrale Qualitätseinstufung

Gestützt auf die Schlachtviehverordnung stuft Proviande in grossen Schlachtbetrieben (per Ende des Berichtsjahres 25 Betriebe) die Qualität der Tierkörper ein. Als «gross» gilt ein Betrieb, wenn er im Durchschnitt mehr als 120 Schweine oder rund 23 Stück Grossvieh pro Woche schlachtet. Bei Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Pferdegattung werden die Fleischigkeit und der Ausmastgrad optisch nach der sogenannten CH-TAX bestimmt. Bei Tieren der Schweinegattung wird die Fleischigkeit – der Magerfleischanteil – mit Geräten bestimmt. Die Ergebnisse der neutralen Qualitätseinstufung werden zentral auf einem Server der identitas AG gespeichert. Die Qualität der Schlachttiere muss mit wenigen Ausnahmen auch in allen weiteren Schlachtbetrieben bestimmt werden, wobei diese Einstufung von Angestellten der Schlachtbetriebe ausgeführt werden darf. Die neutrale Qualitätseinstufung dient der Verbesserung der Transparenz und der Schlachtkörperqualität, statistischen Zwecken sowie der korrekten Abrechnung der Schlachttiere.

Lieferanten und Abnehmer können das Ergebnis der neutralen Qualitätseinstufung beanstanden. Die Beanstandung hat bei Tieren der Schweinegattung bis spätestens sechs, bei den übrigen Tiergattungen bis spätestens 24 Stunden nach der Schlachtung zu erfolgen. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 677 670 geschlachtete Tiere der Rindvieh-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung nach der CH-TAX eingestuft. Davon wurden die Einstufungen von 18 933 Tieren beanstandet (2,79 % aller eingestuften Tiere gegenüber 2,61 % in der Vorjahresperiode). Die Beanstandungen erfolgten bei 89 % der Fälle auf Wunsch des Lieferanten und bei 11 % auf Wunsch des Abnehmers. Bei den Tieren der Schweinegattung gab es im Berichtsjahr eine einzige Beanstandung durch einen Lieferanten.

Im Berichtsjahr blieb das Ergebnis der Nachklassifizierung bezüglich Fleischigkeit bei 32,5 % der Tiere unverändert. 45,0 % der Tiere wurden bei der Nachklassifizierung eine halbe Klasse höher und 15,7 % eine halbe Klasse tiefer eingestuft. 3,5 % der Schlachtkörper wurden bei der Nachklassifizierung eine ganze Klasse besser und 3,0 % eine ganze Klasse schlechter eingestuft. Mehr als eine ganze Klasse höher oder tiefer wurden nur 0,3 % eingestuft.

Bei der Fettabdeckung blieben 60,8 % der Tiere in der Nachklassifizierung unverändert. 21,2 % der Tiere wurden bei der Nachklassifizierung eine halbe Klasse höher und 17,8 % eine halbe Klasse tiefer eingestuft. Je 0,1 % der Tiere wurden bei der Nachklassifizierung eine ganze Klasse höher oder tiefer eingestuft.

Die in den letzten Jahren beobachtete Zunahme der Fleischigkeit von geschlachteten Tieren ist auf den hohen Wissensstand der Tierzüchter zurückzuführen. Knapp 68 % der Muni, 35 % der Kälber und 59 % der Lämmer wurden 2017 als vollfleischig oder sehr vollfleischig eingestuft. Im Jahr 2005 waren es noch 43 % der Muni, 17 % der Kälber und 43 % der Lämmer. Die Fleischigkeit der Kühe stagnierte dagegen in derselben Zeitspanne. In den letzten Jahren waren zwischen 40 % und 47 % der geschlachteten Kühe leerfleischig oder sehr leerfleischig. Der grosse Anteil von Milchkühen und die Haltung von speziellen Milchrassen sind für diese Entwicklung verantwortlich.
 

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Überwachung von öffentlichen Märkten und Organisation von Markentlastungsmassnahmen

Vor Beginn des Kalenderjahres erstellt Proviande in Übereinkunft mit den Kantonen und den bäuerlichen Organisationen ein Jahresprogramm für öffentliche Schlachtvieh- und Schafmärkte. Dieses beinhaltete Ort und Datum des Marktes sowie die Tierkategorien, die aufgeführt werden können. 

Trotz rückläufigen Viehbeständen und einer geringeren Anzahl Grossviehmärkten (minus 9 Grossviehmärkte gegenüber 2016) wurden im Berichtsjahr 1503 zusätzliche Tiere (+2,5 %) gegenüber dem Vorjahr ersteigert. Die Anzahl ersteigerter Schafe sank gegenüber dem Jahr 2016 erneut, und zwar um 68 Tiere (-0,1 %). Die Zahl der Schafmärkte stieg dagegen im Jahr 2017 um 9 Märkte im Vergleich zum Vorjahr.

In den Perioden mit saisonalen und anderen vorübergehenden Überschüssen werden auf den Märkten nicht verkäufliche Tiere den übernahmepflichtigen Kontingentanteilsinhabern zugeteilt. Im Rahmen dieser Marktabräumungen teilte Proviande 2314 Tiere der Schafgattung und 185 Tiere der Rindergattung an Händler zu, die Inhaber eines Zollkontingentanteils waren. Für diese Übernahmen müssen die Händler den von Proviande festgestellten Wochenpreis bezahlen.

Zahlen zu den überwachten öffentlichen Märkten 2017
 

MerkmalEinheitGrossviehSchafe
Überwachte öffentliche MärkteAnzahl671319
Ersteigerte TiereAnzahl62 61167 990
Durchschnittliche Anzahl Tiere pro MarktAnzahl93213
Anteil aufgeführte Tiere an allen Schlachtungen%1631
Zugeteilte Tiere (Marktabräumung)Anzahl1852 314

Quelle: Proviande


Das Angebot an Schlachtkälbern überstieg im Frühjahr und Sommer 2017 saisonal bedingt die Nachfrage. Zur Stützung der Kälberpreise lagerten 54 Fleischverarbeitungsbetriebe 586 Tonnen Kalbfleisch ein, welches sie im Herbst wieder auslagerten. Das BLW zahlte 2,9 Millionen Franken (ca. 5 Fr. je kg) an die Lagerkosten und den Wertverlust infolge des Einfrierens.

Massnahmen auf dem Eiermarkt

Besonders nach Ostern sinkt die Nachfrage nach Eiern markant. Um die Auswirkungen saisonaler Marktschwankungen zu mildern, wurden 2017 nach Anhörung der interessierten Kreise im Rahmen der bewilligten Kredite 1,9 Millionen Franken für Verwertungsmassnahmen zur Verfügung gestellt. Innerhalb der sogenannten «Aufschlagsaktion»schlugen die Eiprodukthersteller im Berichtsjahr 16,9 Millionen inländische Konsumeier auf und das hergestellte Eiweiss und Eigelb wurde in der einheimischen Nahrungsmittelindustrie verwertet. Damit wurde der Konsumschaleneiermarkt entlastet. Der Handel seinerseits verbilligte 9,8 Millionen Konsumeier zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten. Pro aufgeschlagenes Ei richtete der Bund einen Beitrag von 9 Rappen und pro verbilligtes Ei einen Beitrag von 5 Rappen aus. Da mehr Eier aufgeschlagen und verbilligt wurden als maximal finanzielle Mittel zur Verfügung standen, mussten die Beiträge für aufgeschlagene Eier um 1,235 % und diejenigen für verbilligte Eier um 17,985 % gekürzt werden. Die Branche selber steuert etwa den gleichen Betrag an die Marktentlastung bei. Insgesamt nahmen zwölf Firmen an der Aufschlagsaktion und acht Firmen an der Verbilligungsaktion teil.

Massnahmen zur Verwertung inländischer Schafwolle

Gestützt auf die Verordnung über die Verwertung der inländischen Schafwolle unterstützte das BLW im Jahr 2017 innovative Projekte zur Schafwollverwertung. Weiter erhielten Selbsthilfeorganisationen Beiträge für die Verwertung der inländischen Schafwolle. Diese Organisationen müssen die eingesammelte Wolle mindestens sortieren, waschen und zur Weiterverarbeitung zu Endprodukten abgeben, wobei nur das Waschen ausnahmsweise im Ausland erfolgen darf. In diesem Rahmen unterstützte das BLW im Jahr 2017 sieben innovative Projekte mit insgesamt gut 0,32 Millionen Franken. 

7 Selbsthilfeorganisationen haben 263 Tonnen Schafwolle gesammelt, sortiert, gewaschen und diese zur Weiterverarbeitung für Endprodukte im Inland abgegeben. Der Beitrag des Bundes für gewaschene Wolle betrug 2 Fr. je kg, was einen Betrag von insgesamt knapp 0,53 Millionen Franken ergab. 

Förderung der Tierzucht

Bundesbeiträge zur Förderung der Tierzucht können nach Artikel 144 LwG nur an anerkannte Tierzuchtorganisationen ausgerichtet werden. Sämtliche anerkannten Zuchtorganisationen werden auf der Homepage des BLW publiziert (Zuchtorganisationen). Die Ausführungsbestimmungen sind in der Tierzuchtverordnung (TZV; SR 916.310) festgehalten. Diese regelt die Voraussetzungen, welche eine Zuchtorganisation bei Tieren der Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie bei Equiden, Kaninchen, Geflügel, Honigbienen und Neuweltkameliden erfüllen muss, um vom BLW anerkannt zu werden. Die Anerkennung ist auf maximal zehn Jahre befristet.

Seit Inkraftsetzung der revidierten TZV per 1. Januar 2013 können die Beiträge je Herdebuchtier nur abgerechnet werden, wenn a) deren Eltern und Grosseltern in einem Herdebuch der gleichen Rasse eingetragen oder vermerkt sind, und b) sie einen Blutanteil von 87,5 % oder mehr der entsprechenden Rasse aufweisen. Weiter dürfen züchterische Massnahmen nur für Tiere abgerechnet werden, deren Eigentümerin oder Eigentümer im Beitragsjahr Aktivmitglied einer anerkannten Zuchtorganisation ist und Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein hat. Eine züchterische Massnahme darf je Tier und je Jahr nur einmal abgerechnet werden.

Im Jahr 2017 wurden an 22 anerkannte Zuchtorganisationen Beiträge für züchterische Massnahmen von insgesamt rund 32,53 Millionen Franken ausgerichtet. Damit wurden insbesondere die Herdebuchführung sowie die Durchführung von Leistungsprüfungen unterstützt. Für die Erhaltung der Schweizer Rassen sowie für Forschungsprojekte über tiergenetische Ressourcen wurden weitere rund 1,58 Millionen Franken ausbezahlt.


Mittelverteilung 2017

Rund 23,4 Millionen Franken, bzw. 68,6 % der für die Tierzuchtförderung zur Verfügung stehenden Mittel flossen in die Rindviehzucht, davon zwei Drittel in die Durchführung der Milchleistungsprüfungen. Mit den Tierzuchtbeiträgen des Bundes können die züchterischen Dienstleistungen der Organisationen verbilligt werden. Die Züchterinnen und Züchter profitieren, indem sie beispielsweise tiefere Tarife für die Milchleistungsprüfungen bezahlen.
 

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Überprüfung der Zuchtorganisationen

Zur Kontrolle des Einsatzes der Mittel zur Förderung der Tierzucht werden anerkannte Zuchtorganisationen überprüft: Dabei werden alle Zuchtorganisationen innerhalb von fünf Jahren mindestens einmal vor Ort kontrolliert. Die Inspektionen werden in einem Bericht dokumentiert, welcher allfällige Mängel darlegt und Anweisungen zu deren Behebung erteilt.

Erhaltung von Schweizer Rassen und Forschungsprojekte über tiergenetische Ressourcen

Tiergenetische Ressourcen haben eine grosse Bedeutung für Ernährung und Landwirtschaft und verfügen über weitere wichtige Werte ökonomischer und sozialer Natur. Zudem haben sie einen hohen Optionswert. Um künftig auf neue Rahmenbedingungen wie Änderungen des Klimas, neue Krankheiten, andere Erwartungen der Gesellschaft oder sich ändernde Anforderungen an spezielle Produkte, reagieren zu können, werden alte Rassen wieder vermehrt an Bedeutung gewinnen. Auch ihr Vermächtniswert, wovon spätere Generationen profitieren könnten, und ihr Existenzwert, dass es sie überhaupt gibt, sind gross. Das BLW unterstützt deshalb verschiedenste Massnahmen zur Erhaltung und Förderung gefährdeter Nutztierrassen mit Schweizer Ursprung. Die bisherige Unterstützung finanzieller wie logistischer und wissenschaftlicher Art durch den Bund hat sich positiv auf die Populationsgrössen ausgewirkt. 

Gegenwärtig werden 23 Schweizer Rassen verschiedener Tiergattungen (Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienen, Kaninchen und Hühner), welche als erhaltenswert gelten, unterstützt. Anerkannte Zuchtorganisationen und Organisationen zur Durchführung von Projekten zur Erhaltung von Schweizer Rassen können Projekte zur Förderung erhaltenswerter Schweizer Rassen einreichen. Diese Projekte beinhalten auf die Zucht ausgerichtete Erhaltungsmassnahmen und Massnahmen in Verbindung mit auf den Markt ausgerichteten Spezialprodukten. Zusätzlich zu den Erhaltungsprojekten können Forschungsinstitutionen Forschungsprojekte zur Abklärung, bzw. Verbesserung der tiergenetischen Vielfalt einreichen. Weiter organisiert das BLW jährlich gemeinsam mit der Schweizerischen Vereinigung für Tierwissenschaften (SVT) Workshops für tiergenetische Ressourcen. Zusammen mit den Betroffenen wird auch der Nationale Genpool für Rinder, Schweine, Pferde und Ziegen (ex-situ Massnahme) laufend erweitert. Auf internationaler Ebene engagiert sich das BLW ebenfalls stark im Bereich tiergenetischer Ressourcen. Dies beispielsweise durch aktive Mitarbeit im European Regional Focal Point, einem Verbund von über 45 europäischen Staaten, sowie in verschiedensten Kommissionen und Arbeitsgruppen der FAO. 

Strategie Tierzucht 2030

Die kontinuierlichen Entwicklungen in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie in deren vor- und nachgelagerten Sektoren veranlassten das Bundesamt für Landwirtschaft BLW im Jahr 2017, die strategischen Stossrichtungen des staatlichen Engagements in der Tierzucht zu überprüfen. Der Bericht «Strategie Tierzucht 2030» des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF entstand in enger Zusammenarbeit mit Branchenexperten. Er dient als Grundlage für die Weiterentwicklung der Tierzuchtgesetzgebung, insbesondere auf Stufe Landwirtschaftsgesetz und Tierzuchtverordnung, im Rahmen der Agrarpolitik 2022 (AP 22+).

Der Bericht erläutert den Wirkungsbereich der Tierzucht sowie die Nutzung und den Erhalt von tiergenetischen Ressourcen. Er zeigt zudem die wesentlichen Herausforderungen auf, mit denen die Landwirtschaft im tierischen Bereich konfrontiert ist. Weiter findet sich im Anhang eine umfassende Situations- sowie eine SWOT-Analyse zur Schweizer Tierzucht.

Die Strategie setzt Leitlinien und legt drei Handlungsfelder fest, die sich auf Artikel 104 Absatz 1 der Bundesverfassung beziehen:

  1. eine auf marktgerechte Nahrungsmittelproduktion ausgerichtete Zucht;

  2. eine auf die Erhaltung tiergenetischer Ressourcen ausgerichtete Zucht;

  3. eine auf Vitalität im ländlichen Raum ausgerichtete Zucht.

Zu jedem Handlungsfeld erarbeitete das Projektteam Ziele mit Bezug zu den drei Achsen der Nachhaltigkeit: Ökologie, Wirtschaftlichkeit und Soziales.

Nutztiere in der Schweiz sollen in erster Linie effizient, qualitativ hochstehende und sichere Produkte für die Konsumentinnen und Konsumenten liefern. Als Wiege mehrerer weltweit verbreiteter Nutztierrassen (z.B. Simmentaler Fleckvieh, Braunvieh, Saanenziege, Toggenburgerziege) soll die Schweiz auf eine eigene Zucht von gesunden, standort- und strukturangepassten Tieren setzen. Neben direkt messbaren Qualitätsmerkmalen sind zusätzliche Qualitäten wie Produktionsmethoden, Einfluss auf das Klima, Tierhaltung, Tierwohl und Tiergesundheit entscheidende Faktoren hinsichtlich Akzeptanz und Legitimation tierischer Lebensmittel. Entsprechend hoch sollten diese gewichtet werden. Dabei treffen teilweise divergierende Interessen und Erwartungen der verschiedenen Akteure (Tierhalter, Konsumenten, Verarbeiter, Handel) aufeinander.

Die Rassenvielfalt ist ein historisch gewachsenes, kulturelles Gut. Deren Erhaltung sowie das Management der genetischen Vielfalt ist bei allen Rassen eine unverzichtbare Investition in die Zukunft. Dabei soll die Einführung von Monitoring-Instrumenten in die Zuchtpraxis helfen, den Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen der internationalen Biodiversitätskonvention (CBD) nachzukommen.

Die Forschung ist in allen Belangen der Tierzucht wichtig. Beispielsweise um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu erhalten, um neue Technologien und Innovationen in die Praxis überzuführen, Nachwuchskräfte auszubilden und Instrumente zur Erzeugung von Zuchttieren bereitzustellen, die höchsten Anforderungen genügen.

Entsorgungsbeiträge

Der Bund leistet Beiträge an die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten mit dem Ziel, die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Umwelt nicht zu gefährden.

Im Berichtsjahr wurden total 46,581 Millionen Franken Entsorgungsbeiträge ausbezahlt, was einer Abnahme um 2,5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die folgende Tabelle zeigt die Aufteilung nach Ereignis und Gattung:
 

Ereignis und GattungBeitrag je EinheitTotal Franken
Geburtsbetrieb RindFr. 25.– / Tier16 912 250
Schlachtung RindFr. 25.– / Tier15 092 275
Schlachtung SchweinFr. 4.50 / Tier11 947 797
Schlachtung ZiegeFr. 4.50 / Tier168 763
Schlachtung SchafFr. 4.50 / Tier1 003 248
Schlachtung EquidenFr. 25.– / Tier50 425
Schlachtung GeflügelFr. 12.– / Tonne1 406 429


Die Betreiberin der TVD zahlt im Auftrag des Bundes die Beiträge den Berechtigten aufgrund der entsprechenden Meldungen auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) aus.
 

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Tierverkehrsdatenbank

Die Tierverkehrsdatenbank (TVD) bildet die Grundlage für die Rückverfolgbarkeit der Tiere mit Nutzen insbesondere für die Tierseuchenbekämpfung und die Lebensmittelsicherheit. Die TVD wurde 1999 anlässlich der BSE-Problematik (Bovine Spongiforme Enzephalopathie – «Rinderwahnsinn») eingerichtet und seither laufend für den Vollzug von tierärztlichen und von landwirtschaftlichen Anliegen ausgebaut.  

Das Berichtsjahr war vor allem von Vereinfachungen und einer Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit für die Tierhalter geprägt. So wurde beispielsweise im Januar-Release die online eingegebenen Rinder-Zugangsmeldungen für weitere Tiere mit gleichem Zugangsdatum und gleichem Herkunftsbetrieb ermöglicht. Bei der Rinder-Geburtsmeldung kann online der Vater aus einer Dropdownliste ausgewählt werden. Diese enthält die zuletzt verwendeten Stiere. Beim Verschieben von Tieren auf beispielsweise einen Sömmerungsbetrieb wird nun neben der TVD-Nummer auch der Name und die Adresse des Zielbetriebs angegeben. Dadurch wird die Qualität der Meldungen verbessert. Pendelbewegungen sind neu nur noch für Ganzjahresbetriebe möglich. Tierhalter können ab diesem Release Ersatz-Ohrmarken auch online express bestellen. 

Der Equiden-Bereich wurde für eine bessere Benutzerfreundlichkeit komplett überarbeitet. Die meldende Person wird nun bei der Eingabe besser geführt, was sich auch im Hinblick auf die Datenqualität positiv auswirken sollte. 

Kontroversen löste die Einschränkung der Einsichtsrechte auf die Klassifizierungsdaten aus. Bis Januar 2017 konnte ein Benutzer in der Rolle Gast (also jedermann mit Zugang zur TVD) die Klassifizierungsdaten via Tierdetail einsehen. Es bestand aber keine gesetzliche Grundlage, diese Daten weiteren Akteuren als dem letzten Tierhalter vor der Schlachtung sowie dem Schlachtbetrieb offen zu legen. Als direkter Hinweis auf die wirtschaftlichen Erfolge eines Tierhalters sind die Ergebnisse der neutralen Qualitätseinstufung als Personendaten zu behandeln. Weiter wurde die Einsicht in den L*-Wert (Rotwert beim Kalbfleisch) mangels gesetzlicher Grundlage gänzlich aufgehoben.

Im Hinblick auf die Berechnung der Equidenbestände für die Direktzahlungen ab dem Jahr 2018 erfolgt neu auf der TVD eine Differenzierung aufgrund der erwarteten Widerristhöhe als erwachsenes Tier (< = 148 cm oder > 148 cm). Dazu wurde für alle Equiden die zu erwartende Widerristhöhe aufgrund der Rasse zugeteilt. Der Eigentümer kann die Widerristhöhe aber jederzeit anpassen. 
 
Die komplette Funktionspalette aus der TVD Equiden wurde im Webservice «Animaltracing»integriert und kann von Drittapplikationen zum Melden auf der TVD vollumfänglich genutzt werden.

Der Mai-Release gab den Schlachtbetrieben die Möglichkeit, die Abtretungsempfänger der Kontingentsanteile bis 30 Tage nach Meldedatum und spätestens bis zum 31. Juli des aktuellen Jahrs selbständig zu ändern. 

Bei den Meldungen «Tagesaufenthalt Einzeln»und «Import nach Ausfuhr»können die Rindviehhalter weitere Tiere mit gleichem Zugangsdatum und gleichem Herkunftsbetrieb melden.

Mit dem September-Release wird bei den Tieren der Rindergattung neu die Gebietszugehörigkeit gemäss Landwirtschaftlicher Zonen-Verordnung angezeigt. 

Rindviehhalter, die entweder Holstein Switzerland, Swissherdbook, Braunvieh Schweiz oder Mutterkuh Schweiz angehören, können neu online Gewebeprobe-Ohrmarken bestellen. Die Gewebeprobe wird zur Durchführung der genomischen Selektion verwendet. 

Weiter wurden im Berichtsjahr erste Arbeiten für die Umsetzung der Ablösung von Silverlight in Angriff genommen.

Höchstbestände

Der Bundesrat legt gestützt auf Artikel 46 LwG Höchstbestände je Betrieb für die Schweinezucht, Schweinemast, Legehennenhaltung, Pouletmast, Trutenmast und Kälbermast fest. Damit sollen bodenabhängige Familienbetriebe geschützt werden. Bei einer Überschreitung der festgelegten Höchstbestände wird je zu viel gehaltenes Tier eine Abgabe erhoben. Die Höhe der Abgaben ist so festgelegt, dass sich das Halten von zusätzlichen Tieren wirtschaftlich nicht lohnt. Im Berichtsjahr wurden diesbezüglich diverse Überprüfungen durchgeführt und die entsprechenden Sanktionen ergriffen.

Das BLW kann auf Gesuch hin höhere Bestände bewilligen. Folgende Betriebe können ein Gesuch um Bewilligung eines erhöhten Tierbestands einreichen:

  • Betriebe, die den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erbringen, ohne dass sie Hofdünger abgeben;

  • Betriebe mit Schweinehaltung, die im öffentlichen Interesse Nebenprodukte aus der Milch- und Lebensmittelverarbeitung verwerten. Der Energiebedarf der Schweine muss mindestens zu 25 % mit Nebenprodukten aus der Milchverarbeitung oder 40 % mit Lebensmittelnebenprodukten, die nicht aus der Milchverarbeitung stammen, gedeckt werden;

  • Versuchsbetriebe und Forschungsanstalten des Bundes.

Im Jahr 2017 verfügten 22 Betriebe aufgrund der Verfütterung von Nebenprodukten aus der Milch- und Lebensmittelverarbeitung über eine solche Bewilligung, welche zusammen über 150 000 Tonnen Nebenprodukte verwertet haben. Zusätzlich durften 11 Betriebe, die den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erfüllten und den anfallenden Hofdünger auf der eigenen Betriebsfläche ausbringen konnten, einen höheren Bestand halten. Weiter waren während des Berichtsjahrs 2 Betriebe aufgrund von Versuchs- und Forschungstätigkeiten im Besitz einer Bewilligung.

Hans Ulrich Leuenberger, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht; hansulrich.leuenberger@blw.admin.ch
 Hanspeter Lüthi, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht
Corinne Boss, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht
Marcel Zingg BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht
Yves Schleppi, BLW, Fachbereich, Tierische Produkte und Tierzucht, 
Colette Schmid, BLW, Fachbereich, Tierische Produkte und Tierzucht
Fabian Zwahlen BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht

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