Übergangsbeitrag
Mit der Agrarpolitik 2014 – 2017 wurde 2014 der Übergangsbeitrag eingeführt. Dieser stellt einen sozialverträglichen Übergang von der vorherigen in die Agrarpolitik 2014 – 2017 sicher. Der Übergangsbeitrag ist bis zum Jahr 2021 vorgesehen. Auf der Webseite des BLW (www.blw.admin.ch) können weitere Informationen über Sinn und Zweck sowie zur Berechnung des Übergangbeitrags eingeholt werden. Diese finden sich unter der Rubrik Instrumente > Direktzahlungen > Übergangsbeitrag.
Die anfänglich stark steigende Zunahme der Beteiligung an den freiwilligen Direktzahlungsprogrammen hat sich seit 2015 verlangsamt, so dass im 2016 für den Übergangsbeitrag nur leicht weniger Mittel zur Verfügung standen als im 2015. Auf 2017 wurden die Hangbeiträge in der Talzone eingeführt, weshalb die vorhandenen Mittel für den Übergangsbeitrag 2017 wiederum etwas stärker abnahmen.
Aus untenstehender Tabelle lassen sich die ausbezahlten Beiträge nach landwirtschaftlichen Regionen ablesen.
Übergangsbeitrag 2017
Einheit | Talregion | Hügelregion | Bergregion | Total | |
Betriebe | Anzahl | 17 673 | 11 510 | 12 681 | 41 864 |
Beitrag pro Betrieb | Fr. | 3 277 | 3 032 | 2 825 | 3 073 |
Total | in 1 000 Fr. | 57 914 | 34 898 | 35 830 | 128 643 |
Quelle: BLW
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die ausbezahlten Übergangsbeiträge je Kanton und landwirtschaftlicher Zone.
Der Übergangsbeitrag wird bei einem hohen massgebenden Einkommen oder Vermögen sowie bei einer wesentlichen Veränderung des Betriebes (Reduktion SAK um 50 % und mehr gegenüber dem Referenzjahr) begrenzt. In untenstehenden Tabelle ist die Wirkung dieser Begrenzungen ersichtlich.
Wirkung der Begrenzung des Übergangsbeitrags
Begrenzung Übergangsbeitrag | Betroffenen Betriebe | Abzug Total | Abzug pro Betrieb |
Einheit | Anzahl | 1 000 Fr. | Fr. |
Abzüge aufgrund der Reduktion der Betriebsgrösse (SAK) um mehr als 50 % (im Vergleich zum Referenzjahr) | 1 109 | 1 970 | 1 777 |
Abzüge aufgrund von Einkommen oder Vermögen | 2 731 | 6 219 | 2 277 |
Total der Begrenzung | 8 189 |
Quelle: BLW
Philipp Meyer, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, philipp.meyer@blw.admin.ch
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