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Mit Kulturlandschaftsbeiträgen wird die Offenhaltung der Kulturlandschaft gefördert. Sie sollen eine möglichst flächendeckende Bewirtschaftung der land- und alpwirtschaftlichen Flächen sicherstellen und so insbesondere in Gebieten und Lagen mit klimatischen oder topografischen Erschwernissen den Waldeinwuchs verhindern. Eine offene Kulturlandschaft dient als Basis für die Erbringung der übrigen gemeinwirtschaftlichen Leistungen.

Grundlegende Informationen zu den Kulturlandschaftsbeiträgen sind zu finden unter:
www.blw.admin.ch > Instrumente > Direktzahlungen > Kulturlandschaftsbeiträge


Kulturlandschaftsbeiträge setzen sich aus sechs Teilbeträgen zusammen:

  • Offenhaltungsbeitrag

  • Hangbeitrag

  • Steillagenbeitrag

  • Hangbeitrag für Rebflächen

  • Alpungsbeitrag

  • Sömmerungsbeitrag


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76 % der Kulturlandschaftsbeiträge werden an Ganzjahresbetriebe ausgerichtet. Ganzjahresbetriebe erhalten Offenhaltungs-, Hang- und Steillagenbeiträge sowie den Hangbeitrag für Rebflächen und den Alpungsbeitrag. Die restlichen 24 % der Kulturlandschaftsbeiträge werden als Sömmerungsbeitrag an Sömmerungsbetriebe bezahlt.

Da die Flächen stabil bleiben sind auch die Ausgaben über die Jahre grundsätzlich sehr stabil. Eine Änderung wurde 2017 eingeführt. Erstmals wurden höhere Beiträge für Flächen mit mehr als 50 % Hangneigung und Beiträge für Flächen in Hanglagen in der Talzone ausgerichtet. Deshalb sind die Hangbeiträge 2017 im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen.

Aus folgender Tabelle lassen sich die ausbezahlten Beträge pro landwirtschaftlicher Zone und Kanton für alle fünf Arten der Kulturlandschaftsbeiträge ablesen.

Offenhaltungsbeitrag

Mit dem Produktionserschwernisbeitrag werden die Bewirtschaftungsnachteile in den höheren Zonen angemessen berücksichtigt.
 

Ansätze Offenhaltungsbeitrag 2017

ZoneFr./ha
Talzone0
Hügelzone100
Bergzone I230
Bergzone II320
Bergzone III380
Bergzone IV390


Offenhaltungsbeitrag 2017

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Flächeha23 859234 427280 866539 152
BetriebAnzahl4 43112 38913 67530 495
Fläche pro Betriebha5,3818,9220,5417,68
Beitrag pro BetriebFr.8283 1887 0844 592
Total Beiträge1 000 Fr.3 67039 49196 869140 030

Quelle: BLW


Auch Betriebe in der Talregion erhalten einen Offenhaltungsbeitrag, wenn sie Flächen in der Hügel- oder Bergregion bewirtschaften. Da der Hauptanteil ihrer Flächen in der Talregion liegt, bekommen solche Betriebe jedoch einen niedrigeren Beitrag als Betriebe, die vorwiegend Flächen in der Bergregion bewirtschaften. Die Totalfläche mit Offenhaltungsbeitrag hat sich gegenüber dem Vorjahr um 2437 ha verkleinert.

Hangbeitrag

Mit dem Hangbeitrag werden die Erschwernisse der Flächenbewirtschaftung in Hanglagen in allen Zonen ausgeglichen. Keine Beiträge erhalten Dauerweiden, Rebflächen sowie Hecken, Feld- und Ufergehölze. Die Hangfläche eines Betriebs muss mindestens 50 Aren betragen, damit Hangbeiträge ausgerichtet werden. 
 

Ansätze Hangbeitrag 2017

HanglageFr./ha
18 – 35 % Neigung410
> 35 – 50 % Neigung700
> 50 % Neigung1 000


Hangbeitrag 2017

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Zu Beiträgen berechtigende
Flächen mit:
     
– Neigung 18 – 35 % (in ha)ha24 39860 12770 778155 303
– über 35 – 50 % Neigung (in ha)ha2 79712 15034 74449 692
– über 50 % Neigung (in ha)ha1 2114 08421 66426 960
Totalha28 40676 361127 186231 954
Anzahl BetriebeAnzahl10 16811 40613 02034 594
Beitrag pro Betrieb (in Fr.)Fr.1 2953 2655 7613 625
Beiträge Total1 000 Fr.13 17237 24275 004125 418

Quelle: BLW


Von den insgesamt 230 000 Hektaren LN Hangflächen waren im Jahr 2017 knapp 2/3 der Kategorie Neigung 18 – 35 % zugeordnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Fläche um 23 604 ha erhöht. Der Umfang der angemeldeten Flächen ist u. a. Folge von Wetterbedingungen, die die Bewirtschaftungsart beeinflussen (mehr oder weniger Weideland oder Heuwiesen). Insgesamt wurden – insbesondere auch infolge der eingangs erwähnten neuen Regelungen – ca. 17 Millionen Franken höhere Hangbeiträge ausgerichtet als im Vorjahr.

Steillagenbeitrag

Der Steillagenbeitrag ist ein Beitrag für Betriebe mit einem hohen Anteil von steilen Flächen über 35 % Hangneigung. 
 

Ansätze Steillagenbeitrag* 2017

Anteil Flächen mit Hangbeitrag > 35 % Hangneigung
an der beitragsberechtigten LN
Fr./ha
30 %100
40 %229
50 %357
60 %486
70 %614
80 %743
90 %871
100 %1 000

* Die Ansätze sind in 10 %-Schritten dargestellt. Sie erhöhen sich jedoch kontinuierlich mit steigendem Anteil der Flächen von > 35 %.


Steillagenbeitrag 2017

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Zu Beiträgen berechtigende
Flächen (Neigung > 35 %)
ha842 78732 02334 894
Anzahl BetriebeAnzahl216264 4125 059
Fläche pro Betriebha4,014,457,266,90
Beitrag pro Betrieb (in Fr.)Fr.7441 0722 4162 243
Beiträge Total1 000 Fr.1667110 65911 345

Quelle: BLW


Die Mittel aus dem Steillagenbeitrag fliessen vor allem in die Bergregion. 57 % der Steillagenbeiträge kommen Betrieben mit weniger als 20 Hektaren Fläche zu Gute. Die Fläche mit Steillagenbeiträgen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 2398 ha reduziert.

Hangbeitrag für Rebflächen

Ziel der Hangbeiträge für Reben ist, dass Rebberge in Steil- und Terrassenlagen weiterhin bewirtschaftet und erhalten werden. 
 

Ansätze Hangbeitrag für Rebflächen 2017

HanglageFr./ha
30 – 50 % Neigung1 500
> 50 % Neigung3 000
Terrassenlage > 30 % Neigung5 000


Hangbeitrag für Rebflächen 2017

 Einheit 
Steillagen 30 bis 50 % Neigungha1 900
Steillagen über 50 % Neigungha420
Terrassenlagen über 30 % Neigungha1 544
Total der zu Beiträgen berechtigten Flächenha3 864
Anzahl BetriebeAnzahl2 311
Fläche pro Betriebha1,67
Beitrag pro BetriebFr.5 119
Beiträge Total1 000 Fr.11 831

Quelle: BLW


Der Anteil der beitragsberechtigten Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen an der gesamten Rebfläche beträgt rund 30 %. Dabei sind 10 % dieser Flächen in Steillagen mit einer Neigung über 50 %, und mit 1544 Hektaren befinden sich 40 % in Terrassenanlagen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Fläche mit Hangbeiträgen für Rebflächen um 64 ha reduziert.

Alpungsbeitrag

Der Alpungsbeitrag gibt den Ganzjahresbetrieben einen finanziellen Anreiz, ihre Tiere zur Sömmerung abzugeben. Der Alpungsbeitrag beträgt 370 Franken pro Normalstoss.
 

Alpungsbeitrag 2017

 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Anzahl NormalstösseNST52 77066 989175 190294 949
Anzahl BetriebeAnzahl4 8825 62110 27120 774
NST pro BetriebNST10,8111,9217,0614,2
Beitrag pro BetriebFr.3 9994 4106 3115 253
Beiträge Total1 000 Fr.19 52524 78664 820109 131

Quelle: BLW


Aus der Bergregion kommen fast viermal so viele NST für die Sömmerung wie aus der Talregion. Die Betriebe in der Bergregion geben mit durchschnittlich 17,06 NST die meisten Tiere zur Sömmerung. Gegenüber dem Vorjahr wurden 1195 Normalstösse weniger mit Alpungsbeiträgen unterstützt. 

Sömmerungsbeitrag

Mit dem Sömmerungsbeitrag soll die Bewirtschaftung und Pflege der ausgedehnten Sömmerungsweiden in den Alpen, Voralpen und im Jura gewährleistet werden. Das Sömmerungsgebiet wird mit rund 300 000 NST genutzt und gepflegt. Der Viehbesatz jeder Alp wird nach den Grundsätzen einer nachhaltigen Nutzung festgelegt. Man spricht dabei vom sogenannten Normalbesatz, der in Normalstössen angegeben wird. Ausgehend vom Normalbesatz werden die Beiträge nach Normalstoss (NST) ausgerichtet. Ein NST entspricht der Sömmerung einer Grossvieheinheit (GVE) während 100 Tagen (vgl. Artikel zu Sömmerungsbetrieben in diesem Agarbericht).


Ansätze Sömmerungsbeitrag 2017

TierkategorieFr.
Gemolkene Kühe, Milchschafe und Milchziegen mit einer traditioneller Sömmerungs-
dauer von 56 – 100 Tagen, pro GVE
400
Schafe ohne Milchschafe, pro NST 
– bei ständiger Behirtung oder Umtriebsweiden mit Herdenschutzmassnahmen400
– bei Umtriebsweiden320
– bei übrigen Weiden120
Übrige raufutterverzehrende Nutztiere, pro NST400


Sömmerungsbeitrag 2017

ParameterBeiträgeBetriebeGVE oder NST
Tierkategorie
Einheit1000 Fr.AnzahlAnzahl
Gemolkene Kühe, Milchschafe und Milchziegen
mit einer traditioneller Sömmerungsdauer
von 56 – 100 Tagen, GVE
12 46080231 167
Schafe ohne Milchschafe, NST7 19080822 593
Übrige Raufutter verzehrende Nutztiere, NST105 5726 330264 356
Total125 2226 781 


Sömmerungsbeitrag für Schafsömmerung nach Weidesystem 2017

ParameterBetriebeTiere mit BeiträgenBeiträge
Weidesystem   
EinheitAnzahlNST1000 Fr.
Ständige Behirtung19413 3475 331
Umtriebsweide1933 7531 201
Übrige Weide4345 493658
Total82122 5937 190

Quelle: BLW


Gegenüber dem Vorjahr haben die Schafe mit ständiger Behirtung leicht zugenommen. Die Schafe auf Umtriebsweiden und auf den übrigen Weiden haben hingegen abgenommen.
 

Entwicklung der Sömmerung 2015 – 2017

Tierkategorie Jahr 2015Jahr 2016Jahr 2017
MilchküheBetriebe4 7414 6234 640
 NST109 640108 043107 469
Mutter- und Ammenkühe und andere KüheBetriebe3 1042 8602 802
 NST43 38144 39945 640
Anderes RindviehBetriebe6 1676 1186107
 NST119 567118 703116 581
Tiere der PferdegattungBetriebe873842843
 NST4 2734 2783 978
SchafeBetriebe902888892
 NST24 09523 77823 768
ZiegenBetriebe1 3311 2781 279
 NST5 9695 8956 086
Andere gesömmerte TiereBetriebe437435419
 NST1 1401 1201 095

Quelle: BLW

Sömmerungsbeiträge nach Kantonen und Tierkategorien

Sömmerungsstatistik: Betriebe und Normalstösse nach Kantonen

Direktzahlungen an Sömmerungsbetriebe nach Kantonen

Jonas Plattner, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, jonas.plattner@blw.admin.ch
 Denis Morand, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, denis.morand@blw.admin.ch

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