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Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für den Agrarsektor. Es hat den Auftrag, die Massnahmen des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 zu vollziehen. All diese Massnahmen sind im Landwirtschaftsartikel der Bundesverfassung aus dem Jahr 1996 (Art. 104 BV) verankert. Demnach muss der Bund dafür sorgen, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:

  • sicheren Versorgung der Bevölkerung;

  • Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen;

  • Pflege der Kulturlandschaft;

  • dezentralen Besiedelung des Landes;

  • Gewährleistung des Tierwohls.

Die Mittel des Bundes zugunsten der Landwirtschaft werden in die drei Zahlungsrahmen «Produktion und Absatz», «Direktzahlungen»und «Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen» gegliedert. 

Produktion und Absatz

Die agrarpolitischen Instrumente in diesem Bereich schaffen Rahmenbedingungen, die es der Schweizer Landwirtschaft ermöglichen, durch eine nachhaltige und qualitativ hochstehende Produktion eine möglichst hohe Wertschöpfung auf den in- und ausländischen Märkten zu erzielen. 

Direktzahlungen

Gewisse Leistungen der Landwirtschaft zugunsten der Gesellschaft wie die Landschaftspflege, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft) und der Beitrag zur dezentralen Besiedlung sowie die Förderung von Biodiversität und Tierwohl werden nicht über den Markterlös abgegolten. Mit den Direktzahlungen stellt der Bund sicher, dass die Landwirtschaft diese Leistungen zugunsten der Allgemeinheit erbringt.

Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen

Die Instrumente in diesen Bereichen sollen vor allem zur Kostensenkung und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Sie unterstützen indirekt die landwirtschaftliche Produktion und die damit verbundenen öffentlichen Leistungen der Landwirtschaft. Im Einzelnen sind es Massnahmen zur Strukturverbesserung, soziale Begleitmassnahmen und die Förderung des Beratungswesens sowie der Pflanzen- und Tierzucht als auch der genetischen Ressourcen.
 

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Der Bund wendete im Jahr 2017 für Landwirtschaft und Ernährung insgesamt 3652 Millionen Franken auf. Das entspricht 5,3 % der Gesamtausgaben des Bundes. Nach sozialer Wohlfahrt (22 908 Mio. Fr.), Finanzen und Steuern (10 003 Mio. Fr.), Verkehr (9053 Mio. Fr.), Bildung und Forschung (7573 Mio. Fr.) und Landesverteidigung (4713 Mio. Fr.) liegen die Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung an sechster Stelle.
 

Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung nach Bereich 

Ausgabenbereich2014201520162017
 Mio. Fr.Mio. Fr.Mio. Fr.Mio. Fr.
Produktion und Absatz431431434436
Direktzahlungen2 8152 7952 8022 806
Grundlagenverbesserung & Soziale Begleitmassnahmen184160148137
Weitere Ausgaben263282275273
Total Landwirtschaft und Ernährung3 6933 6673 6593 652

Quellen: Staatsrechnung, BLW
 

Administrative Vereinfachung

Unter dem Ausdruck Administrative Vereinfachung wird ein Prozess verstanden, mit welchem die Qualität der bestehenden Rechtserlasse und deren Vollzugsprozesse überdacht und rationalisiert werden. Damit sollen sowohl die Kosten des Verwaltens bei Bund und Kantonen wie auch die Regulierungskosten, die auf dem Landwirtschaftsbetrieb anfallen, reduziert werden.

Am 17. Mai 2016 hat das BLW im Bericht zum Projekt «Administrative Vereinfachungen in der Landwirtschaft» Massnahmen zur Reduktion der Administration in der Agrarpolitik dargestellt. Aus diesem Bericht werden laufend Vereinfachungsvorschläge in Verordnungen, Weisungen oder Vollzugsformularen umgesetzt. 


Das BLW hat zwei grössere Projekte gestartet. Sie betreffen eine einfachere Nährstoffbilanzierung und Kontrollen unter stärkerer Berücksichtigung des Risikos. Das Ziel ist, die «guten» oder «unproblematischen» Landwirtschaftsbetriebe administrativ zu entlasten. 

Das Thema administrative Vereinfachung wurde in die Agenda Agrarpolitik 22+ aufgenommen. Zudem werden im Rahmen von Forschungsarbeiten Ansätze untersucht, wie neue Technologien die Administration im Bereich der Kontrollen vereinfachen könnten.

Neben eigenen Aufzeichnungen im Rahmen von Betriebsführungs- und Planungstätigkeiten sind Landwirtinnen und Landwirte heute verpflichtet, für statistische Zwecke wie auch für die Auszahlung von staatlichen oder labelbezogenen Finanzmitteln, Daten aufzuzeichnen und Formulare auszufüllen. Das Forschungsprojekt «Administrative Vereinfachung in der Landwirtschaft» (Heitkämper et al. 2016) zeigte auf, dass die Angaben von Landwirtinnen und Landwirten zum administrativen Arbeitszeitaufwand sehr stark variieren, aber von 2012 bis 2015 tendenziell zunahmen. Insgesamt liegt jedoch gemäss den Kalkulationen von Agroscope der Aufwand für Administration auf den Betrieben im tiefen einstelligen Prozentbereich des gesamten Betriebsaufwands. Die Autorinnen der Studie kommen zum Schluss, dass es trotz der heutigen elektronischen Hilfsmittel in vielen Fällen zu Redundanzen bei Aufzeichnungen und Kontrollen kommt, was bei einigen Landwirten zu Unverständnis führt.

Literatur

Heitkämper K. et al. 2016. Administrative Vereinfachung in der Landwirtschaft. Agrarforschung Schweiz 7 (9): 390 – 395, 2016.

Thomas Meier, BLW, Fachbereich Agrarpolitik, thomas.meier@blw.admin.ch 
Anton Stöckli, BLW, Fachbereich Forschung und Beratung
Doris Werder, BLW, Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung

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