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Als Teil des Landwirtschaftlichen Innovations- und Wissenssystems LIWIS ist die landwirtschaftliche und bäuerlich-hauswirtschaftliche Beratung in der Schweiz auf zwei Ebenen organisiert. Die Direktberatung der Bauernfamilien geschieht vor Ort in erster Linie durch die kantonalen Beratungsdienste. In einigen spezifischen Wissensgebieten wie Bienen, Geflügel oder Alpwirtschaft sind Beratungsdienste von landwirtschaftlichen Organisationen tätig.

Die AGRIDEA unterstützt die Beratungskräfte in den Kantonen und Organisationen. Als Verein bietet die AGRIDEA in erster Linie Leistungen für ihre Mitglieder an, nämlich die Kantone und ca. 40 landwirtschaftliche Organisationen. Sie bietet unter anderem Weiterbildungskurse für Beratungskräfte an oder koordiniert Plattformen und Foren für den Austausch von Wissen und Erfahrungen.

Zu erwähnen sind im gesamten Wissens- und Innovationssystem weitere Akteure, die in Beratung und Informationsaustausch unterschiedlich stark aktiv sind: Agroscope, Fachhochschulen, das FiBL, Verbände, Medien und die Privatwirtschaft.

Finanzielle Mittel 2017

Neben der AGRIDEA leistet der Bund Finanzhilfen an einige der oben erwähnten Beratungsdienste in den spezifischen Wissensgebieten. Zudem unterstützt er Vorabklärungen für innovative Projekte. Ausserdem kann das BLW im Rahmen der wettbewerblichen Vergabe von Beratungsprojekten Vorhaben unterstützen, die es selber ausschreibt oder die ihm in Form von Beitragsgesuchen von Dritten eingereicht werden. Die kantonalen Beratungsdienste finanzieren sich durch Kantonsbeiträge und die Verrechnung von Leistungen.
 

Ausgaben des Bundes im Beratungswesen 2017

EmpfängerMio. Fr.
Beratungszentrale (AGRIDEA)8,5
Spezial-Beratungsdienste landwirtschaftlicher Organisationen1,5
Gemeinschaftliche Projektinitiativen0,3
Wettbewerbliche Vergabe von Beratungsprojekten: Ausschreibungen0,2
Wettbewerbliche Vergabe von Beratungsprojekten: Beitragsgesuche1,1
Total11,6

Quelle: Staatsrechnung

Wettbewerbliche Vergabe im Beratungswesen

Mit dem Mittel der wettbewerblichen Vergabe will das BLW den Wettbewerb und die Kostenvergleichbarkeit im Beratungswesen fördern. Neue Akteure haben die Möglichkeit, in der Beratung aktiv zu werden und ihre Wirksamkeit und Effizienz unter Beweis zu stellen. Auch bekannte Akteure können Fördergelder beantragen, wenn sie neue Beratungsinhalte aufgreifen oder neue methodische Vorgehensweisen vorschlagen. In den vergangenen drei Jahren haben beide Gruppen regen Gebrauch von dieser Möglichkeit gemacht. Insbesondere lässt sich ein Trend Richtung Digitalisierung und Smart Farming ausmachen.

Bei den Ausschreibungen erfolgten im Jahr 2017 die Schlusszahlungen für zwei abgeschlossene Projekte: die Überarbeitung der Anleitung zur Schätzung des Ertragswerts und die Zusammenstellung des Wissens zur überbetrieblichen Kooperation. Das erste Projekt hatte die Anpassung der Ertragswertberechnung zur Folge, bei letzterem geht es jetzt darum, das vorhandene Wissen nutzbringend einzusetzen.

Beitragsgesuche werden intern, je nach Thema auch extern geprüft und bewertet. Die Geschäftsleitung des BLW entscheidet abschliessend, ob und mit welchem Betrag die eingereichten Projekte unterstützt werden. Bei gutgeheissenen Projekten schliesst das BLW mit den Projektträgern Finanzhilfeverträge ab. 2017 wurden 25 neue Beitragsgesuche eingereicht, von denen 14 bewilligt wurden; beide Zahlen liegen leicht höher als im Vorjahr.

Von den Gesuchen wird erwartet, dass sie klaren Projektcharakter aufweisen: Sie müssen eine im Voraus bestimmte Laufzeit aufweisen (keine Dauerfinanzierung) sowie Neues aufgreifen, erarbeiten und vermitteln, also einen Innovationseffekt haben (keine Finanzierung normaler Direktberatungsleistungen). Ebenso wird erwartet, dass sie einen Anteil Eigenmittel in Form von Geld oder Arbeitszeit beisteuern. Projekte werden unter anderem abgelehnt, weil sie zu wenig Projektcharakter haben, als nicht prioritär beurteilt werden oder den Rahmen der verfügbaren finanziellen Mittel übersteigen. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass Projekte mit kurzer Laufzeit und klar umrissener, enger Fragestellung häufig besser beschriebene Gesuche einreichen als weit gespannte Projekte mit längerer Laufzeit. Sie werden dementsprechend eher gutgeheissen. Eine weitere Schwierigkeit bei länger dauernden, teuren Projekten ist, dass sie einen grossen Teil der knappen Ressourcen auf mehrere Jahre binden. Somit stehen in den kommenden Jahren weniger Mittel zur Verfügung. Das BLW verlangt ab 2018 vor allem auf der Aufwandseite genauere Auskünfte über die anfallenden Kosten.

Im Jahr 2017 waren insgesamt 35 Projekte am Laufen, weit mehr als in den Vorjahren. Diese wurden 2017 mit 1,27 Millionen Franken gefördert. Über die gesamte Laufzeit dieser Projekte – Vorjahr und Folgejahre zusammengerechnet – beträgt das Fördervolumen 3,6 Millionen Franken. Projekte dauern von einigen Monaten bis maximal fünf Jahre.

Die Projekte werden von Fachleuten des BLW begleitet und periodisch evaluiert. Auszahlungen erfolgen nur, wenn die Tätigkeiten nach Projektplan ausgeführt werden und wenn die Teil- und Schlussevaluationen positiv ausfallen.

Bewilligte Projekte können einer der vier Beratungsaufgaben und einer der drei strategischen Leitlinien des BLW zugeteilt werden. Bei den Beratungsaufgaben liegen über alle Jahre hinweg – wie es zu erwarten war – die meisten Projekte und der grösste Teil der Mittel bei den beiden Aufgaben, neues Wissen in die Praxis einzuführen und Erfahrungen innerhalb der Praxis zu verbreiten. Bei der Zuordnung nach den strategischen Leitlinien des BLW fällt auf, dass im Jahr 2017 mehr Projekte und mehr Mittel unter wettbewerbsfähige Produktion und Produkte fallen als in den Vorjahren. Ob es sich dabei um einen Trend oder eine zufällige Fluktuation handelt, lässt sich allerdings noch nicht mit Bestimmtheit sagen.
 

Zugesicherte und 2017 ausbezahlte Mittel für Beratungsprojekte,
aufgelistet je nach Beratungsaufgabe und nach strategischer Leitlinie des BLW
(Ausschreibungen und Beitragsgesuche)

BeratungsaufgabeLaufende ProjekteZugesicherter
Betrag über
die gesamte Laufzeit
Ausbezahlter Betrag 2017
 Anzahlin 1 000 Fr.in 1 000 Fr.
Beratungssystem optimieren
(Beratung <=> Praxis)
3291111
Neues Wissen in die Praxis einführen (Wissenschaft <=> Praxis)161 901692
Erfahrungen verbreiten (Praxis <=> Praxis)131 237373
Rahmenbedingungen und Massnahmen vermitteln (Verwaltung / Gesellschaft <=> Praxis)316994
Total353 5981 270

Quelle: BLW

Strategische Leitlinie des BLWBewilligte ProjekteZugesicherter
Betrag über
die gesamte Laufzeit
Ausbezahlter Betrag 2017
 Anzahlin 1 000 Fr.in 1 000 Fr.
Nachhaltige Produktion, Produkte und Leistungen8586218
Wettbewerbsfähige Produktion und Produkte151 903686
Nutzung und Bewahrung der Produktionsressourcen121 109366
Total353 5981 270

Quelle: BLW

weiterführende Informationen => bewilligte Projekte

Anton Stöckli, Markus Lötscher, BLW, Fachbereich Forschung, Innovation, Evaluation, anton.stoeckli@blw.admin.ch

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