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11. Ministerkonferenz Buenos Aires 

Bereits nach der Ministerkonferenz von Nairobi im Dezember 2015 war erkennbar, dass die Doha-Runde der Welthandelsorganisation (WTO) als Gesamtpaket nicht abgeschlossen werden kann. Dies zeigte sich überdeutlich an der Ministerkonferenz von Buenos Aires im Dezember 2017 an der im Agrarbereich weder eine gemeinsame Ministererklärung noch ein vollumfängliches Arbeitsprogramm verabschiedet wurden. Es ist daher schwierig abzuschätzen, in welche Richtung die Verhandlungen in Zukunft gehen werden. Es muss damit gerechnet werden, dass vermehrt einzelne der Kern-Doha Themen oder neue Themen im Rahmen von kleineren Paketen aufgegriffen und behandelt werden. 

Als kleines Land hat die Schweiz ein Interesse am Erhalt der WTO als multilaterales Regelwerk, das volkswirtschaftlich äusserst relevant ist. Trotzdem ist es wichtig, dass die Verhandlungen ausgewogen voranschreiten weshalb die Schweiz sich dafür einsetzt, dass ihre Interessen in den Landwirtschaftsverhandlungen – wie die weitere Anerkennung der Direktzahlungen, eine Disziplinierung der Exportrestriktionen und ein verbesserter Schutz von geographischen Herkunftsangaben – in die Diskussionen aufgenommen werden. Nach der Abschaffung aller verbleibenden Exportsubventionen ist es ausserdem von zentraler Bedeutung, dass die verbleibenden Themen im Exportwettbewerb (z.B. Exportkredite, exportierende Staatshandelsunternehmen) gleichermassen diszipliniert werden. 

Monitoring der Nairobi-Beschlüsse

Im Dezember 2015 wurde anlässlich der 10. Ministerkonferenz, dem höchsten Entscheidungsorgan der WTO, die Abschaffung aller Exportsubventionen im Agrarbereich beschlossen. Den betroffenen Mitgliedern dieses Beschlusses wurde eine Übergangsfrist von fünf Jahren gewährt. Die Schweiz ist ihren Verpflichtungen bereits nachgekommen und hat den parlamentarischen Prozess sowie die nationale Umsetzung des Beschlusses bereits abgeschlossen. Auch andere Mitgliedsstaaten haben ihre Exportsubventionen bereits abgeschafft. Mittlerweile haben bereits fast alle betroffenen Länder eine revidierte Verpflichtungsliste innerhalb der WTO zirkulieren lassen oder haben die Absicht bekannt gegeben, dies bald zu tun. 

Arbeiten im regulären Agrarkomitee der WTO

Auch wenn es bei der Ministerkonferenz in Buenos Aires zu keinen substantiellen Ergebnissen kam, sind sich alle Mitglieder darüber einig, dass die Gespräche weitergeführt werden müssen. Dabei stellt der Agrarbereich für viele Mitglieder das wichtigste Dossier der WTO dar. Nach der beschlossenen Abschaffung der Exportsubventionen ist die Inlandstützung für viele Mitglieder der grösste verbleibende Bereich handelsverzerrender Massnahmen. Dementsprechend liegt auch ein grosses Interesse vor, eine solide Datengrundlage bei der Inlandstützung für künftige Verhandlungen zu schaffen. Dazu wurden von vielen Mitgliedern entsprechende Denkpapiere eingereicht. Neben der Inlandstützung liegt nun auch wieder grösseres Interesse zu Verhandlungen im Marktzugang vor. 

Die Verhandlung im Bereich der staatlichen Lagerhaltung zwecks Ernährungssicherheit und des Special Safeguard Mechanism (SSM), einem speziellen Schutzmechanismus für sensible Produkte für Entwicklungsländer, kommen nur sehr langsam voran. Bis jetzt kam es in diesen Bereichen noch zu keinen substantiellen Lösungsvorschlägen. Allerdings betonen viele Mitglieder wie wichtig Fortschritte in diesen Dossiers wären. Der neue Vorsitzende des WTO Agrarkomitees hat deshalb einen ambitionierten Plan für weitere Gespräche in den jeweiligen Dossiers vorgelegt. Zudem hat das Agrarkomitee die Arbeiten zur Überprüfung des WTO-Ministerbeschlusses von 2013 in Bali über die Regeln zur Verwaltung der Zollkontingente aufgenommen, wie es die Minister in diesem Beschluss vorgesehen haben. Zur Diskussion steht die Kontingentsverwaltung bei nicht aufgefüllten Kontingenten und die diesbezüglichen Transparenzanforderungen.

Michèle Däppen, BLW, Fachbereich Handelsbeziehungen, michele.daeppen@blw.admin.ch

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