Zurück

Kontrollen

Der Bundesrat hat in der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) bestimmt, dass jeder direktzahlungsberechtigte Betrieb innerhalb von vier Jahren mindestens einmal kontrolliert werden muss. Es werden der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) und alle angemeldeten Programme in solchen Grundkontrollen überprüft. Abweichend gilt für die Programme «Landschaftsqualität», «Vernetzung» und «Biodiversität Qualitätsstufe II» sowie für die Sömmerung ein Zeitraum von acht Jahren. Zuständig für die Planung und Umsetzung der Grundkontrollen sind die Kantone. Jeder Kanton hat eine Stelle in der Verwaltung bestimmt, die für die Koordination der öffentlich-rechtlichen Kontrollen verantwortlich ist und dafür sorgt, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb in der Regel höchstens einmal pro Jahr im Direktzahlungs-, Veterinär- und Gewässerschutzbereich kontrolliert wird. Zusätzlich zu den Grundkontrollen überprüfen die Kantone basierend auf den Risiken der einzelnen Betriebe die Einhaltung der Voraussetzungen und Anforderungen. So werden zum Beispiel Betriebe, die eine Bestimmung nicht erfüllt haben, meistens im Folgejahr nochmals kontrolliert. Zudem führen die Kantone auch zufällige Stichprobenkontrollen durch. Für sämtliche Bereiche der Primärproduktion sind standardisierte Kontrollpunkte definiert. Dadurch wird grundsätzlich jeder Betrieb in der Schweiz gleich kontrolliert. Die Ergebnisse der Kontrollen müssen die Kantone im zentralen Informationssystem des Bundes «Acontrol» erfassen. Dies machen sie entweder über eine technische Schnittstelle oder manuell direkt in Acontrol.

Betriebe, die gegen Bestimmungen verstossen, werden sanktioniert. Diese Sanktionen sind je nach Mangel unterschiedlich hoch: Unvollständige oder fehlende Dokumente können teilweise nachgereicht werden oder werden nur mit tiefen Pauschalbeträgen sanktioniert. Die Mehrheit der Mängel führt zu Kürzungen oder Rückforderungen von Direktzahlungen. Diese gekürzten Beträge bleiben im Kredit Direktzahlungen und kommen wieder allen Betrieben in Form höherer Übergangsbeiträge zugute.

2017 erhielten insgesamt gut 45 400 Ganzjahresbetriebe und rund 6800 Sömmerungsbetriebe Direktzahlungen. Auf etwa 7100 Ganzjahresbetrieben (16 %) und rund 260 Sömmerungsbetrieben (4 %) wurden Bestimmungen (inkl. Tierschutz) nicht vollständig erfüllt und deshalb von den Kontrolleuren und Kontrolleurinnen Mängel festgehalten. Diese Mängel führten im 2017 zu Direktzahlungskürzungen von insgesamt 7,9 Millionen Franken bei Ganzjahresbetrieben und rund 250 000 Franken bei Sömmerungsbetrieben. Im Durchschnitt belief sich die Kürzung auf etwa 1100 Franken pro sanktionierten Ganzjahresbetrieb und 975 Franken pro sanktioniertem Sömmerungsbetrieb. Diese durchschnittliche Kürzung pro sanktioniertem Ganzjahresbetrieb beträgt 3,5 % weniger als in 2016. Der Anteil an Betrieben mit Kürzungen bleibt gleich bei 16 %. Pro Sömmerungsbetrieb wurden im Vergleich zu 2016 rund 30 % höhere Kürzungen ausgesprochen. Der Anteil der Betriebe mit einer Kürzung stieg um 1 %-Punkt auf 4 %. Diese Ergebnisse basieren auf dem Agrarinformationssystem AGIS, an das die Kantone das Total der Kürzungen pro Betrieb übermitteln. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kürzungen bei den Ganzjahresbetrieben pro Kanton.


Die nächste Tabelle gibt einen Überblick über die Kürzungen bei den Sömmerungsbetrieben in den Kantonen.


Acontrol enthält die detaillierten Ergebnisse jeder einzelnen Kontrolle in der Primärproduktion. Aufgrund technischer und organisatorischer Herausforderungen haben aber noch nicht alle Kantone vollständige Daten geliefert, so dass für das Jahr 2017 noch einzelne Datenlücken bestehen. Für das Jahr 2018 werden diese jedoch geschlossen. Dazu arbeiten das BLW und die Kantone eng zusammen. Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Auszug der Kontrolldaten 2017 aus Acontrol. 
 

Zoom: ab18_politik_direktzahlungen_grafik_kontrollen_direktzahlungsberechtigten_ganzjahresbetrieben_d.png

* ohne die Kontrollbereiche Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz.


In einer Kontrolle auf dem Betrieb können mehrere Kontrollbereiche kombiniert durchgeführt werden, d. h. verschiedene Bereiche wie der ÖLN und das Tierwohl (BTS und/oder RAUS) können gleichzeitig kontrolliert werden, müssen es jedoch nicht. Wenn ein Kontrolleur auf einem Betrieb Mängel feststellt, kann es zum Beispiel aufgrund einer dadurch einberufenen Nachkontrolle vorkommen, dass dieser Betrieb mehr als eine Kontrolle pro Jahr hat. Die Anzahl Kontrollen ist daher bei allen Kontrollbereichen auch leicht höher als die jeweilige Anzahl kontrollierter Betriebe.

Im 2017 wurden bei rund 30 % der direktzahlungsberechtigten Betriebe die Erfüllung von Anforderungen für den ÖLN und weitere Kontrollbereiche Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) und Ressourcenbeiträge (REB) kontrolliert. Bei den Tierwohlprogrammen BTS und RAUS wurden auf rund 40 % der Betriebe Kontrollen durchgeführt. Davon wurden 37 % unangemeldet umgesetzt. Der Anteil der kontrollierten Betriebe mit Mängeln bewegt sich zwischen 6 % im Programm GMF bis zu 14 % im ÖLN. Detaillierte Tabellen mit Angaben zu den Kontrollen nach Kantonen sind am Schluss des Artikels aufgeführt.

Die Bestimmungen der Sömmerung wurden im 2017 auf 1178 und damit rund 20 % der Sömmerungsbetriebe kontrolliert. 16 % dieser Kontrollen wiesen Mängel nach, was zu Sanktionen führte.
 

Zoom: ab18_politik_direktzahlungen_grafik_kontrollen_direktzahlungsberechtigten_soemmerungsbetrieben_d.png


Die nachfolgenden Tabellen zeigen eine Übersicht über die durchgeführten Kontrollen nach Kanton und den einzelnen Kontrollbereichen.

Zurzeit erarbeitet das BLW zusammen mit den Kantonen ein neues Kontrollkonzept, um den Aufwand und die Administration für die öffentlich-rechtlichen Direktzahlungskontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben zu senken und die Effektivität der Kontrollen zu verbessern. Die Umsetzung des neuen Konzepts ist ab 2020 geplant. 

Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz

Im Rahmen des ÖLN ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gewissen Restriktionen unterworfen. Unter bestimmten Umständen und in begründeten Fällen können Landwirte gestützt auf Ziffer 6,4 des Anhangs der DZV Sonderbewilligungen beim kantonalen Pflanzenschutzdienst beantragen, Kulturen mit zusätzlichen Pflanzenschutzmitteln behandeln zu dürfen. 2017 wurden 1848 Sonderbewilligungen für rund 7601 Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche erlassen. Die Anzahl der erteilten Sonderbewilligungen ist leicht höher als 2016. Der Grund dafür ist, dass die Anzahl der erteilten Sonderbewilligungen zur Bekämpfung der Kartoffelkäfer relativ hoch war, weil die Witterungsbedingungen deren Ausbreitung begünstigten. Der Lebenszyklus des Kartoffelkäfers ist stark von der Witterung beeinflusst. Hohe Temperaturen im Juni und Anfangs Juli erhöhen die Eiablage. Anschliessendes trockenes und heisses Wetter führt zu einer starken Zunahme des Befalls. 
 

Erteilte Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz 2017

TotalBewilligungen  Fläche 
KategorieAnzahl Betriebe% aller BetriebeHektaren% der
totalen Fläche
Applikationen mit Pflanzenschutzmittel während des Winterbehandlungsverbots237131 27317
Einsatz von Insektiziden und nematiziden Granulaten283151 14415
Getreide: Bekämpfung der Getreidehähnchen10766298
Kartoffeln: Bekämpfung der Kartoffelkäfer*435242 06927
Leguminosen, Sonnenblumen, Tabak: Bekämpfung
der Blattläuse
231911
Übrige Schädlingsbekämpfung im Ackerbau522281 96326
Dauergrünland: Flächenbehandlung6231622
Einsatz Totalherbizide14882333
Gemüsebau20,160,1
Obstbau292321
Weinbau0000
Total1 8481007 602100

Rebekka Strasser, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, acontrol@blw.admin.ch (Kontrollen)
Laurent Nyffenegger, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme, laurent.nyffenegger@blw.admin.ch (Sonderbewilligungen)

Facebook Twitter