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Das Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (sog. «Schoggigesetz») schafft bisher an der Schweizer Grenze ein Preisausgleichssystem für verarbeitete Agrarprodukte: Beim Import von verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten werden die enthaltenen Grundstoffe durch Importzölle (bewegliche Teilbeträge) auf das inländische Preisniveau verteuert. Beim Export von verarbeiteten Produkten kann der Bund Ausfuhrbeiträge für bestimmte Grundstoffe gewähren, um diese auf das ausländische Preisniveau zu verbilligen. Mit diesem System soll das agrarpolitisch bedingte Rohstoffpreishandicap der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie ausgeglichen werden. Aufgrund des WTO-Beschluss zum Ausfuhrwettbewerb müssen die Ausfuhrbeiträge aufgehoben werden. Mit dem Bundesbeschluss vom 15. Dezember 2017 wird das Schoggigesetz total revidiert. Die Revision sieht Begleitmassnahmen zum Erhalt der Wertschöpfung in der Nahrungsmittelproduktion vor.

Ausfuhrbeiträge im Beitragsjahr 2017

Im Beitragsjahr 2017 (Dezember 2016 bis November 2017) standen 94,6 Millionen Franken für die Ausfuhrbeiträge im Rahmen des Schoggigesetzes zur Verfügung. Davon wurden 81,887 Millionen Franken für Milch- und 12,723 Millionen Franken für Getreidegrundstoffe verwendet. 
 

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Auf Stufe der Grundstoffe wurden 2015 11 % des in der Schweiz produzierten Weizenmehls in Form von Verarbeitungsprodukten, die zu Beiträgen berechtigen, exportiert. Bei der Milch lag dieser Anteil bei 6 %. 

Aufhebung der Ausfuhrbeiträge

Der WTO-Ministerbeschluss von Nairobi zum Ausfuhrwettbewerb vom 19. Dezember 2015 verpflichtet die WTO-Mitglieder, auf sämtliche verbleibende Exportsubventionen im Landwirtschaftsbereich zu verzichten. In der Schweiz betrifft dies die Ausfuhrbeiträge des sog. «Schoggigesetzes». Für Exportsubventionen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte wird eine Übergangsfrist von maximal fünf Jahren gewährt (bis Ende 2020). Das mit dem Bundesbeschluss vom 15. Dezember 2017 verabschiedete Massnahmenpaket beinhaltet die Totalrevision des «Schoggigesetzes» zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge sowie Begleitmassnahmen zum Erhalt der Wertschöpfung und von Arbeitsplätzen in der Lebensmittelproduktion. Die Begleitmassnahmen umfassen neue exportunabhängige, produktgebundene Stützungen für Milch und Getreide sowie eine Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens des aktiven Veredelungsverkehrs für die bisher beitragsberechtigten Agrargrundstoffe. Die neuen Stützungszahlungen werden mittels einer Verschiebung der bisherigen Ausfuhrbeiträge ins Landwirtschaftsbudget finanziert. Am 21. September 2018 hat der Bundesrat die Gesetzesgrundlagen für das Inkraftsetzen per 1. Januar 2019 verabschiedet.

Tim Kränzlein, BLW, Fachbereich Handelsbeziehungen, tim.kraenzlein@blw.admin.ch

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