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Der Bund kann Marketing-Kommunikationsmassnahmen für den Absatz von Schweizer Landwirtschaftsprodukten mit bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten unterstützen. Mindestens die Hälfte der Kosten muss durch die betroffenen Organisationen bzw. Branchenverbände selbst finanziert werden. Die Festlegung der Kommunikationsziele, die Bestimmung der Zielgruppen, die Festlegung des Eigenmitteleinsatzes und die Wirkungskontrolle sind somit in der primären Verantwortung der entsprechenden Branchenakteure. Die Unterstützung des Bundes hat subsidiären Charakter. 

Die Absatzförderungsverordnung wurde 2017 basierend auf den Ergebnissen einer externen Evaluation revidiert. Die Revision bezweckt eine Stärkung der strategischen Steuerung sowie eine stärkere Orientierung des Mittelzuteilungssystems an Leistung und Wettbewerb. Dazu wurde ein erstes Umsetzungsprogramm für die Jahre 2019 – 21 erarbeitet und ein Bonussystem für besonders förderungswürdige Projekte etabliert. Ab 2018 können zudem neben den kontinuierlichen Absatzförderungsprojekten auch ergänzende Projekte während höchstens vier Jahren unterstützt werden. Damit wird die Absatzförderung auch für neue Trägerschaften geöffnet.

Mittelverteilung 2017

Die verfügbaren Bundesmittel werden jeweils jährlich auf der Grundlage einer Portfolio-Analyse auf die diversen Produkte und Produktegruppen aufgeteilt. Dabei wird der Investitionsattraktivität der einzelnen Produkt-Marktbereiche für Marketingmassnahmen einerseits, und den von der jeweiligen Branche investierten Eigenmitteln andererseits Rechnung getragen. 

Die Finanzhilfen wurden 2017 noch basierend auf dem alten System ohne Bonus vergeben. Im Rahmen eines Pilots wurden bereits ergänzende Projekte wie die Markteinführung des Emmentaler AOP Smart Snack in Deutschland und ein Online-Portal zur Unterstützung des Genetikexports unterstützt. 
 

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Exportinitiative

Seit 2014 werden Exportinitiativen in neue Märkte im Rahmen der Absatzförderungsverordnung mitfinanziert. Dabei können Kommunikations- und Marktabklärungsmassnahmen mit bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten während höchstens fünf Jahren ko-finanziert werden.

2017 wurde der Export von Bioprodukten und Trockenfleisch nach Deutschland, von Baumschul-Erzeugnissen ins umliegende Ausland sowie der Export von lebend Vieh und Rindersperma ins Baltikum sowie Iran, Indien und Pakistan unterstützt. Exportinitiativen für Käse wurden in den USA, Russland, im asiatischen Raum (China, Südkorea, Japan, Thailand, Singapur), in Skandinavien (Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden) und in Australien unterstützt. Neu hinzugekommen sind 2017 die Zielmärkte Südafrika, Polen und Israel.

Martin Weber, BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, martin.weber2@blw.admin.ch

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