Zurück

Im September 2017 hat der Bundesrat den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel verabschiedet. In der ersten Umsetzungsphase wurde ein Fokus auf die Reduktion der Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und auf den Schutz der Gewässer gelegt. Von den insgesamt 51 Massnahmen sind 1 Jahr nach Verabschiedung des Plans 6 Massnahmen bereits eingeführt, 3 davon zum Schutz der Gewässer. Für weitere 37 Massnahmen wurden Arbeiten zur Umsetzung bzw. Prüfung gestartet.

Um die PSM-Anwendungen zu reduzieren, werden seit 2018 neue Beiträge im Obst-, Reb- und Zuckerrübenbau für die Produktion mit reduziertem PSM-Einsatz vergeben. Zudem soll ab 2019 ein Beitrag für den Herbizid-Verzicht bzw. die Herbizid-Reduktion in den Kulturen auf offenen Ackerflächen eingeführt werden, als Ergänzung zu den bestehenden Extenso-Beiträgen für den Verzicht auf Insektizide und Fungizide. Agroscope hat in seinem Arbeitsprogramm einen Schwerpunkt auf den nachhaltigen Pflanzenschutz gesetzt. Es sollen mittelfristig der integrierte Pflanzenschutz gestärkt und weitere PSM-Anwendungen durch alternative Methoden ersetzt werden. Um nicht berufliche Anwendungen stärker einzuschränken, wird Ende 2018 eine Liste der für diese Anwendung zugelassener PSM publiziert.

Mehrere Untersuchungen der letzten Jahre zeigten, dass kleine Bäche in intensiv genutzten landwirtschaftlichen Regionen durch den Eintrag von PSM beeinträchtigt werden können. Insbesondere Wirkstoffe mit einem hohen Abschwemmungspotenzial erfüllten die Qualitätskriterien in diesen Untersuchungen nicht. Mit einer neuen Weisung wurden 2018 zusätzliche Anwendungsvorschriften zur Reduktion der Abschwemmung eingeführt. Die Bewilligungen der betroffenen Produkte werden überprüft und wo erforderlich mit diesen Anwendungsvorschriften ergänzt. Um die Landwirte bei der Umsetzung zu unterstützen, hat Agridea entsprechende Merkblätter erstellt. Neben der Abschwemmung ist auch die Hofplatzentwässerung eine wichtige Eintragsmöglichkeit. Um diese Einträge zu reduzieren, werden seit 2017 Tankinnenreinigungssysteme für eine Reinigung der Sprühgeräte auf dem Feld und seit 2018 der Bau konformer Waschplätze gefördert. Der Schweizerische Verband für Landtechnik (SVLT) berät die Landwirte bei der obligatorischen Spritzenkontrolle, wie sie ihre Sprühgeräte korrekt befüllen und reinigen und so die Oberflächengewässer schützen. Ab nächstem Jahr soll der Waschplatz und die Lagerung von PSM vermehrt mit den periodischen landwirtschaftsrechtlichen Kontrollen (ÖLN, Direktzahlungsprogramme) auf den Betrieben kombiniert werden. Bereits seit 2014 wird die Anschaffung von präziser Applikationstechnik (u.a. Unterblattspritztechnik und driftreduzierende Sprühgeräte in Dauerkulturen) unterstützt. Diese Unterstützung soll bis 2021 verlängert werden.

Das BLW publiziert jährlich, welche Mengen von PSM in der Schweiz verkauft werden. Ein verbreitetes Anliegen ist, dass diese Zahlen für jeden einzelnen Wirkstoff ausgewiesen werden. Das Anliegen wurde aufgenommen und für jeden einzelnen Wirkstoff die Verkaufszahlen der letzten zehn Jahre veröffentlicht. Weiter wurde eine Liste mit den modellierten Konzentrationen der PSM-Metaboliten im Grundwasser erstellt. Diese ermöglicht den Kantonen, in ihren Grundwasseruntersuchungen gezielt nach bestimmten Metaboliten zu suchen.

Mit diesen bereits realisierten Massnahmen ist der Aktionsplan gut in die Umsetzungsphase gestartet. Neben der Weiterentwicklung der restlichen Massnahmen ist die Umsetzung auf den einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben für die Zielerreichung elementar und weiter zu unterstützen.

Jan Wäspe, BLW, Fachbereich Nachhaltiger Pflanzenschutz, jan.waespe@blw.admin.ch

Facebook Twitter