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Nach vier Jahren Direktzahlungssystem der Agrarpolitik 2014 – 2017 (AP 14 – 17) kann eine positive Bilanz gezogen werden: Die Landwirtinnen und Landwirte haben sich auf die neuen Instrumente ausgerichtet. Sie erbringen viele gesellschaftlich erwünschte Leistungen und die meisten Ziele des Direktzahlungssystems wurden erreicht. Weitere Fortschritte müssen bei der Reduktion der Umweltbelastungen erzielt werden. 

Das Direktzahlungssystem besteht seit dem 1. Januar 2014 aus sieben Beitragsarten, die jeweils nach der Hauptzielsetzung benannt sind. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Programmen sind unter den entsprechenden Artikeln verfügbar:

Ausgaben

Der Bund richtete im 2017 insgesamt für 1,022 Millionen ha Direktzahlungen aus. Davon sind rund 270 000 ha offene Ackerflächen, 21 000 ha Dauerkulturen, wie z.B. Reben und Obstanlagen, und 731 000 ha Grünland. Die Fläche der Acker- und Dauerkulturen nahm seit 2014 um 3000 ha zu und dies gibt einen Hinweis, dass die spezifischen Beiträge zur Versorgungssicherheit wie beabsichtigt gewirkt haben. Der Flächenrückgang bei den direktzahlungsberechtigten Flächen beträgt seit 2013 knapp unter 1000 ha pro Jahr, womit das Ziel gerade erreicht wird.

Die Ausgaben für die Programme Biodiversität, Landschaftsqualität, Produktionssysteme und Ressourceneffizienz nahmen 2017 weiter leicht zu. Die Biodiversitätsförderflächen (BFF) im Talgebiet liegen mit 77 000 ha deutlich über dem Ziel von 65 000 ha. Allerdings ist es notwendig, auch die nötige Qualität der BFF zu erreichen. Die Landwirtinnen und Landwirte bewirtschaften heute 40 % aller BFF als hohe Qualität und 75 % sind vernetzt. Um in Richtung der Qualitätsziele zu wirken, hat der Bundesrat in den vergangenen vier Jahren zweimal die Beitragsansätze für Flächen mit hoher Qualität zu Lasten der tieferen Qualität erhöht. Ausserdem hat er die Zahlungen für die BFF der tiefen Qualität auf maximal 50 % der Fläche des Betriebs beschränkt.

Ende 2017 waren alle mit der AP 14 – 17 beschlossenen Instrumente eingeführt. Im vergangenen Jahr traten als letztes die Hangbeiträge in der Talzone sowie höhere Beiträge für Flächen mit mehr als 50 % Hangneigung in Kraft. Aus diesem Grund sind die Ausgaben für Kulturlandschaftsbeiträge im Vergleich zu 2016 angestiegen.

Mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel sollen die Risiken aus Pflanzenschutzmittelanwendungen halbiert werden. Seit 2018 sind neue Anreizprogramme für den Verzicht oder Teilverzicht auf Pflanzenschutzmittel bei Zuckerrüben, Obst und Reben in Kraft. Für weitere Ackerkulturen ist ein analoges Programm ab 2019 vorgesehen.

Wie angestrebt stiegen die Beteiligungen bei den freiwilligen Programmen, so dass noch 129 Millionen Franken über die Übergangsbeiträge ausgerichtet werden konnten.
 

Ausgaben für Direktzahlungen

Ausgabenbereich20152016201720181
 Mio. Fr.Mio. Fr.Mio. Fr.Mio. Fr.
Kulturlandschaftsbeiträge504507523535
Versorgungsicherheitsbeiträge1 0941 0911 0861 092
Biodiversitätsbeiträge387400414410
Landschaftsqualitätsbeitrag125142145150
Produktionssystembeiträge450458467468
Ressourceneffizienzbeiträge17252859
Beiträge für Gewässerschutz- und
Ressourcenprogramme (GSchG bzw. LwG Art. 77a/b)
261218 
Übergangsbeitrag17816212998
Kürzungen / Vor- und Nachzahlungen usw.-2-4-4 
Gesamt2 7792 7922 8062 812

Anmerkung: Ein direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich. Die Werte beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr; die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahres.
Budget 2018 gemäss Bundesratsbeschluss vom 14.12.2017
Quelle: BLW

Verteilung der finanziellen Mittel

Mit der AP 14 – 17 werden die Leistungen des Berg- und Sömmerungsgebiets stärker unterstützt. Damit soll vor allem die Offenhaltung der Flächen in diesen Gebieten besser abgegolten werden. 2017 hat sich die Verteilung der Mittel zwischen Tal-, Hügel- und Berggebiet gegenüber 2015 und 2016 nicht mehr wesentlich verändert.
 

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Detailliertere Angaben zu den einzelnen Beitragsarten und ausbezahlten Beiträgen für 2017 finden sich in folgenden Tabellen:
 

Übersicht Direktzahlungen nach Kantonen


Übersicht Direktzahlungen nach Regionen


Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Tal- und Hügelzone)


Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Bergzone I und II)


Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Bergzone III und IV)


Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Regionen (Tal, Hügel, Berg)

Von den 50 497 (Vorjahr: 51 189) über der Erhebungslimite des Bundes liegenden und 2017 in AGIS erfassten Betrieben erhielten 45 373 (Vorjahr: 46 043) Ganzjahresbetriebe Direktzahlungen.


Anzahl der Ganzjahres- und Sömmerungsbetriebe nach Kantonen für 2017

Doris Werder, BLW, Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung, doris.werder@blw.admin.ch

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